SPD Mettenheim im Landkreis Mühldorf

Studiengebühren müssen abgeschafft werden!

Veröffentlicht am 20.11.2012 in Unterbezirk

Gemeinsam mit Niedersachsen ist Bayern das letzte Bundesland, das Studiengebühren erhebt. Die Gebühren von 1000 Euro pro Jahr stellen neben den Kosten für Lebensunterhalt und Lehrmittel eine zusätzliche finanzielle Belastung für Studierende und ihre Familien dar.

Selten herrscht bei den Oppositionsparteien eine solche Übereinstimmung wie beim Kampf gegen die Studiengebühren. Bayern SPD, Freie Wähler und Grüne sind sich deshalb einig: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen! Studiengebühren müssen abgeschafft werden!

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun den Weg für das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren freigemacht. Vom 17. Januar bis zum 30. Januar 2013 läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren. In diesen zwei Wochen müssen ca. 940 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern           ( 10% der wahlberechtigten Bevölkerung ) für das gebührenfreie Studium unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommt. Das ist eine ziemlich hohe Hürde.“ Deshalb bündeln wir nun alle Kräfte, um das Volksbegehren zum Erfolg und die Schwarz-gelbe Chaosregierung zum Bruch zu bringen,“ bringt es Natascha Kohnen auf den Punkt, im gemeinsamen Aufruf zur Unterschriftenaktion der SPD, den Grünen und den Freien Wählern. “Lasst uns gemeinsam die Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern nutzen“.

Der SPD Unterbezirk wird bis zum Beginn der Aktion immer wieder auf die Unterschriftenaktion hinweisen, so Richard Fischer, UB Vorsitzender. „Unser Ziel ist es, eine breite Bevölkerungsschicht zu informieren, um ein gutes Ergebnis zu erreichen. Sozialdemokratische Politik ist Politik für alle Menschen, deshalb muss es eine Bildungsgerechtigkeit in Bayern geben. Für alle jungen Leute muss der angestrebte Berufsweg erreichbar sein, er darf nicht durch finanzielle Hürden verbaut werden. Egal ob Arbeiterkind oder Akademikerkind, Intelligenz darf nicht am Geldbeutel der Eltern gemessen werden.“

Wir notieren den Termin:

  17. Januar bis 30. Januar 2013  -  Eintragungsfrist für das Volksbegehren!

 

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